AGB Immobilien

Geschäftsleitung: 
Frau Vera Woschnagg, MBA 
geschäftsführende Gesellschafterin Austria Real GmbH 

Wirtschaftsdaten: 
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien 
Firmenbuchnummer: FN 386 040g 
Gesellschaftssitz: politische Gemeinde Wien 
UID-Nr.: ATU67450956 
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
Unsere Kundeninformation gemäß Konsumentenschutzgesetz 
Kammerzugehörigkeit: 
Mitglied der Wirtschaftskammer Wien 
Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder 

Berufsgruppe: 

Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf  Immobilienmakler mit Berechtigung zur Tätigkeit als ungebundene Kreditvermittlerin: GISA-Zahl:  25730753 

Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Berufsgruppe: Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation Gewerberegister  990; Gewerberegisternummer: 110865F01/08 

Fachgruppe: Information und Consulting Tippgeber im Bereich der Versicherungsagenten:  Gewerberegister 990; Gewerberegisternummer: 12596F03 

Copyright 2018 by Cared Living . Alle Rechte vorbehalten.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Cared Living gelten  ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des  Vertragsabschlusses gültige Fassung. 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,  somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei  denn, diese werden von Cared Living ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam  sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der  unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame  Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung 

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

2.2 Cared Living ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte  erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Cared Living selbst. Es  entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem  Auftraggeber. 

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach  Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen  oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Cared Living zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten  bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder  ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Cared Living anbietet. 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des  Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des  Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 

3.2 Der Auftraggeber wird Cared Living auch über vorher durchgeführte und/oder laufende  Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Cared Living auch ohne deren besondere Aufforderung alle  für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht  vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die  Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge  und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und  gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit  der Cared Living von dieser informiert werden. 

4. Sicherung der Unabhängigkeit 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet  sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Cared Living

zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der  Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht 

5.1 Cared Living verpflichtet sich, über Ihre Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls  auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu  erstatten. 

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen,  je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.  

5.3 Cared Living ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach  eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine  bestimmte Arbeitszeit gebunden. 

6. Schutz des geistigen Eigentums 

6.1 Die Urheberrechte an den von Cared Living und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten  geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne,  Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.)  verbleiben bei Cared Living. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des  Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der  Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der 

Cared Living zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte  Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Cared Living – insbesondere etwa für die  Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Cared Living zur  sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer  gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

7. Gewährleistung 

7.1 Cared Living ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt  werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen  Leistung. 

8. Haftung / Schadenersatz 

8.1 Cared Living haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur  im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für  Schäden, die auf von Cared Living beigezogene Dritte zurückgehen.  

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis  von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem  anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.  

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden  der Cared Living zurückzuführen ist. 

8.4 Sofern Cared Living das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem  Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, 

tritt Cared Living diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall  vorrangig an diese Dritten halten. 

9. Geheimhaltung / Datenschutz 

9.1 Cared Living verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis  gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie  jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers  erhält. 

9.2 Weiteres verpflichtet sich Cared Living, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche  Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen  sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber  Stillschweigen zu bewahren. 

9.3 Cared Living ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern,  denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden  und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.  Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 

9.5 Cared Living ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der  Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Cared Living Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des  Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 

10. Honorar 

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Cared Living ein Honorar gemäß der  Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Cared Living. Cared Living ist berechtigt, dem  Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt  entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Cared Living 

fällig. 

10.2 Cared Living wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen  gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. 

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Cared  Living vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. 

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des  Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des  Vertragsverhältnisses durch Cared Living, so behält sich Cared Living den Anspruch auf Zahlung des  gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines  Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu  erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen  sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Cared Living bis zum Tage der Beendigung  des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.  

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Cared Living von seiner Verpflichtung,  weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung  resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. 

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Cared Living ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu  übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form  durch Cared Living ausdrücklich einverstanden. 

12. Dauer des Vertrages 

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne  Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder  – wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. – wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein  Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Cared Living weder  Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Cared Living eine taugliche Sicherheit leistet und die  schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt  waren. 

13. Schlussbestimmungen 

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu  gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu  geben. 

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von  diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der  Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien. Für  Streitigkeiten ist das Gericht in Wien zuständig.  

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden  können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des  Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der  Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder  inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern  der Verhandlungen 

rechtliche Schritte eingeleitet. 

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig  eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. 

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,  insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem  Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. 

AGB 

Die AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cared Living sind integraler Bestandteil dieser  rechtlichen Hinweise und demnach sinngemäß anzuwenden. Andere AGB werden nicht anerkannt, es  sei denn, sie werden von der Cared Living ausdrücklich, schriftlich als solche akzeptiert.